Behandlung ohne Rezept (Heilpraktiker-Physiotherapie)
Im klassischen Fall sind Physiotherapeuten durch den Arzt weisungsgebunden und dürfen nur nach ärztlicher Untersuchung bzw. Diagnosestellung und der darauffolgenden Ausstellung einer Heilmittelverordnung (Rezept) tätig werden.
Das bedeutet, dass Sie als Patient zuerst einen Arzt aufsuchen müssen, bevor Sie die therapeutischen Leistungen eines Physiotherapeuten in Anspruch nehmen können.
Dieser Weg kann unter Umständen eine längere Wartezeit beim Arzt zur Folge haben. Da der Arzt bei gesetzlich versicherten Patienten einer Budgetierung unterliegt kann es evtl. sein, dass Sie erst im Folgequartal eine Verordnung erhalten können.
Als Heilpraktiker für Physiotherapie haben wir die Qualifikation und rechtliche Erlaubnis eigenverantwortlich zu diagnostizieren und im Anschluss der Diagnose ihnen die bestmögliche Behandlung zu teil werden zu lassen.
Diesen direkten Zugang zur physiotherapeutischen Behandlung erspart ihnen den vorherigen Gang zum Arzt.
Bei unklarem Befund werden wir Sie an einen entsprechenden Arzt weiterleiten.
Die Untersuchung und Behandlung erfolgt als Privatleistung, gegebenenfalls können Sie die erbrachte Leistung auch bei ihrer privaten Krankenversicherung geltend machen bzw. bei einer vorhandenen privaten Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen einreichen.